AGB
- „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
- Auftragnehmer ist die OWL Media Solutions GmbH & Co. KG (im Folgenden die „OWL MS“), Niedernstr. 21-27, 33602 Bielefeld, die die Anzeigenaufträge für die NEUE Westfälische GmbH & Co. KG, Niedernstr. 21-27, 33602 Bielefeld sowie die WESTFALEN-BLATT Vereinigte Zeitungsverlage GmbH & Co. KG, Sudbrackstraße 14, 33611 Bielefeld, und die Haller Kreisblatt Verlags-GmbH, Neulehenstr. 8c, 33790 Halle/Westfalen (im Folgenden zusammen die „Verlage“) verwaltet. Jeder Anzeigenauftrag bei der OWL MS führt dazu, dass die Anzeige in den Verlagsprodukten aller genannten Verlage erscheinen kann.
- Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
- Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die OWL MS nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der OWL MS zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der OWL MS beruht.
- Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
- Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der OWL MS eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
- Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Die OWL MS ist berechtigt, Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, und Anzeigen auf redaktionellen Seiten mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen.
- Die OWL MS behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der OWL MS abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die OWL MS unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für die OWL MS erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Für die kostenlose, ordnungsgemäße und rechtzeitige Lieferung bzw. Übermittlung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Beachtet der Auftraggeber diese Verpflichtungen nicht, stehen ihm Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung nicht zu. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die OWL MS unverzüglich Ersatz an. Die OWL MS gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Die OWL MS ist berechtigt, digital übermittelte Druckunterlagen, die Viren enthalten, zu löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten kann. Etwaige Ersatzansprüche der OWL MS bei durch Viren verursachte Schäden bleiben unberührt.
- Reklamationen müssen bei offensichtlichen Mängeln vom Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ein Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn diese für die OWL MS mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt die OWL MS eine ihr gesetzte angemessene Frist für eine der OWL MS zumutbare Nacherfüllung verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
- Die OWL MS sowie seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften bei vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden, die durch mindestens leicht fahrlässige Verletzung solcher Pflichten entstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des mit dem Auftraggeber bestehenden Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im letzteren Fall – sowie im Fall grober Fahrlässigkeit im kaufmännischen Geschäftsverkehr – ist die Haftung der OWL MS beschränkt auf vorhersehbare vertragstypische Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall vertraglich zugesicherter Eigenschaften oder der Übernahme ausdrücklicher Garantien. Schadensersatzansprüche von Kaufleuten gegen die OWL MS verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung, in 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die OWL MS berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
- Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
- Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber binnen vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Vorabankündigungen für vereinbarte Lastschriften versendet die OWL MS zwei Tage vor Einzug des Rechnungsbetrags an den Auftraggeber. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die OWL MS kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die OWL MS berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Die OWL MS liefert mit der Rechnung eine Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
- Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage
– bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.
– bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.
– bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.
– über 500.000 Exemplare 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn die OWL MS dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. - Bei Chiffre-Anzeigen wendet die OWL MS für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die branchenübliche Sorgfalt an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet die OWL MS zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der OWL MS kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigte des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Die OWL MS kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Die OWL MS behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen. Keinerlei Haftung übernimmt die OWL MS für nicht oder nur teilweise erfolgte Rückgabe von Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
- Erfüllungsort ist der Sitz der OWL MS. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der OWL MS. Soweit Ansprüche der OWL MS nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der OWL MS vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen der OWL MS
a.
Die OWL MS wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die branchenübliche Sorgfalt an. Sie haftet nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Haftungsregelungen in Ziff. 11. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
b.
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Text- und Bildunterlagen bzw. -daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die OWL MS von Ansprüchen Dritter freizustellen, die dieser im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen die OWL MS erwachsen. Dies gilt insbesondere bei Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Markenrechts-, Persönlichkeitsrechts- oder sonstiger Schutzrechtsverletzungen und einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Die OWL MS ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen die OWL MS zu.
c.
Für nicht oder nicht termingerecht ausgeführte Anzeigen- oder Beilagenaufträge wird kein Schadensersatz geleistet. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Auftragserfüllung oder Schadensersatz.
d.
Für zu gestaltende Anzeigen wählt die OWL MS die Schrift, Satzanordnung und Umrandung entsprechend seinen technischen Möglichkeiten. Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Stellt der Auftraggeber Druckunterlagen zur Verfügung, so sind, soweit ein ungenügender Abdruck auf mangelhafte Druckunterlagen zurückzuführen ist, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind entsprechende Ansprüche ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächsten Anzeige auf den Fehler hinweist, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war.
e.
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der OWL MS zu halten. Eine Provision wird nur gewährt, wenn der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Für Anzeigenaufträge, die zum Ortspreis und Direktpreis abgerechnet werden, und für amtliche Bekanntmachungen, private Gelegenheitsanzeigen, Familienanzeigen besteht kein Anspruch auf Vermittlungsprovision.
f.
Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Preisliste. Abweichungen haben nur Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch die OWL MS. Für Großkunden und Verlagsbeilagen sind Sondervereinbarungen möglich. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 75-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Frühestens mit Eingang dieser Bestätigung – nicht rückwirkend – wird den Tochtergesellschaften der Nachlass lt. gültiger Preisliste auf Anzeigen gewährt. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Die OWL MS behält sich das Recht vor, für örtlich begrenzte Anzeigen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder -themen Sonderpreise festzusetzen.
g.
Der Werbungtreibende hat insofern Anspruch auf einen entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Insertion einen Abschlussauftrag getätigt hat, der aufgrund der Anzeigenpreisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Am Ende des Abschlussjahres wird die abgenommene Anzeigenmenge ermittelt, bei Minderabnahme wird der zu viel gewährte Rabatt nachbelastet. Nachträgliche Rabattgutschriften und Gutschriften, die aus Zählabschlüssen resultieren, werden nur auf Anforderung des Kunden erstellt. Gutschriften und Nachbelastungen werden erst ab einem Betrag in Höhe von 5,00 Euro aufgemacht. Den Anspruch darauf muss der Werbungtreibende spätestens vier Wochen nach Ablauf des Abschlussjahres an die OWL MS stellen. Rabattabschlüsse sind möglich. Zur Erfüllung des Abschlusses zählen alle Anzeigen soweit sie nicht anderweitig zusätzlich konditioniert sind (Schaltung von Kombinationen etc.). Diese Anzeigen zählen, unabhängig der Anzahl der belegten Ausgaben, nur einmalig zur Abschlusserfüllung.
h.
Gewerbliche Anzeigen sind in ausreichender Weise als solche kenntlich zu machen. Andernfalls kann die OWL MS die Insertion ablehnen. Die Haftung des Auftraggebers für von ihm vorgegebene Inhalte und Formen der Anzeige bleibt unberührt. i.
Die Orthografie der Anzeigentexte richtet sich nach der amtlich gültigen Schreibweise. Ein Anspruch auf Einhaltung einer hiervon abweichenden Schreibweise besteht nicht.
j.
Die OWL MS ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in die Online-Dienste der Verlage einzustellen. Die Anzeigen werden dann automatisch für einen rubrikenabhängig definierten Zeitraum in den Online-Diensten veröffentlicht, wenn nicht mit dem Auftraggeber ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die OWL MS ist berechtigt, hierfür einen aus der Preisliste ersichtlichen Preisaufschlag zu berechnen. Der Preisaufschlag ist als Bearbeitungsaufschlag auch dann zu zahlen, wenn und soweit der Auftraggeber der Online-Veröffentlichung widerspricht. Die OWL MS ist berechtigt, einzelne Anzeigen von der Onlinestellung auszuschließen, sofern kein konkretes Angebot bzw. Gesuch erkennbar ist. In diesen Fällen erfolgt keine Berechnung der Onlinegebühr.
k.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss deutschen, zwischenstaatlichen und überstaatlichen Kollisionsrechts, das nicht selbst auf materielles Deutsches Recht verweist.